Aktuelles betreffend Corona-Krise


Wir rechnen grundsätzlich fest damit, dass die WEGA im September stattfinden kann. Angesichts der aktuellen Unsicherheiten wird die Rücktrittsfrist für Aussteller aber extra nochmals angepasst.

Im Juni, also noch rechtzeitig bevor erste grössere Ausgaben für Werbung, etc. generiert werden, fällen die Führungsgremien der WEGA-Messe AG einen ersten Grundsatzentscheid, ob die WEGA 2020 stattfinden kann (aufgrund des dann aktuellen Standes betreffend COVID-19). Die angemeldeten Aussteller werden umgehend per E-Mail über diesen Grundsatzentscheid informiert.

Angemeldete Aussteller können im Falle eines Entscheids zur Durchführung der WEGA 2020 innert einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Grundsatz-Information ihre Anmeldung ohne Kostenfolge schriftlich zurückziehen. Die Rechnungen für die Teilnahme an der WEGA 2020 werden erst nach diesem Grundsatzentscheid versendet und zur Zahlung fällig. Im Falle einer tatsächlichen Absage der WEGA werden die Ausstellerverträge für die WEGA 2020 automatisch, ohne Kostenfolge für die angemeldeten Aussteller, storniert.

Damit wir mit der Planung fortfahren können, empfehlen wir die Anmeldung bis spätestens 12. April einzureichen: https://www.wega.ch/anmeldung-aussteller.html

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