Für den Entscheid zur Durchführung der WEGA sind weitere Abklärungen notwendig

Die neuen Lockerungen wecken Hoffnung, dass die WEGA 2021 allenfalls doch noch stattfinden könnte. Ein definitiver Entscheid kann allerdings erst nach weiteren Abklärungen gefällt werden.

„Wir haben nun doch noch Hoffnung auf eine WEGA 2021, entscheiden können wir aber erst nach weiteren Abklärungen“, so WEGA-Verwaltungsratspräsident Heinz Schadegg. Sowohl für die Hallen als auch für das Aussengelände gelten nach wie vor noch Einschränkungen, allerdings gehen diese deutlich weniger weit als die bisherigen Auflagen des Bundesrates. Deshalb muss der Kanton nun entscheiden, ob die WEGA Ende September bewilligungsfähig ist. „Von der gesundheits-polizeilichen Bewilligung hängt auch ab, ob die WEGA unter den bundesrätlichen ‚Schutzschirm für Publikumsanlässe‘ gestellt werden kann“, so der WEGA-Präsident. „Ohne diese Zusage kann die WEGA nicht durchgeführt werden, denn das hohe finanzielle Risiko einer kurzfristigen Absage kann die WEGA nicht allein tragen.“

Parallel dazu ermitteln die WEGA-Macher in einer breit angelegten Befragung der bisherigen Teilnehmer auch das Interesse der Aussteller. Es gilt nun schnell herauszufinden, ob sich – trotz allfälliger Einschränkungen – genügend Aussteller an der WEGA 2021 beteiligen werden. Sofern der Schutzschirm bewilligt wird, ist sichergestellt, dass den Ausstellern bei einer kurzfristigen Absage die Standgebühr vollumfänglich zurückerstattet werden kann. „Wir hoffen, dass wir möglichst bald einen Entscheid des Kantons vorliegen haben“, so Geschäftsführer Gregor Wegmüller, „denn die Zeit rennt uns sonst für die Planung eines solchen Grossanlasses davon.“

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