Jugendschutz

Das Bundesgesetz und die kantonale Gesetzgebung schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Als Bar oder  Verkaufsstelle sind Sie dazu verpflichtet, die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten. Das Personal darf einen amtlichen Ausweis verlangen.

  • Alkoholabgabe an Personen unter 16 Jahre:
    • konsequent kein Verkauf von Alkohol und Tabakprodukten
  • Alkoholabgabe an Personen unter 18 Jahre:
    • Verkauf von Bier, Wein, Most und Tabakprodukten erlaubt
    • kein Verkauf von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops (z.B. Smirnoff, Bacardi Breezer etc.)
  • Alkoholabgabe an Personen über 18 Jahre:
    • Verkauf von Alkohol und Tabakprodukten erlaubt

Wichtige Hinweise / Checkliste

  • Direkt bei der Verkaufsstelle muss ein gut sichtbares Schild auf die Jugendschutzbestimmungen hinweisen (z.B. CheckPoint A4-Plakat, Bestellung unter jugendschutz-tg.ch).
  • Es sind mindestens drei attraktive alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge.
  • Happy Hours oder ähnliche Aktionen von alkoholischen Getränken sind nicht erlaubt.
  • Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an betrunkene, psychisch kranke oder alkohol- oder drogensüchtige Personen ist verboten.
  • Vertreten Sie eine klare Haltung und verweigern Sie im Zweifelsfall die Abgabe von Alkohol.
  • Verlangen Sie konsequent einen Ausweis und nutzen Sie zur Altersprüfung die kostenlose App «Jalk ID Scan» (Download im App Store oder Google Play)
  • Verkaufen Sie keinen Alkohol, wenn Sie annehmen können, dass dieser an Jugendliche (U16/U18) weitergegeben
  • Rüsten Sie Ihr Personal mit aus: Die kostenlose Online-Schulung kann jeder zeitunabhängig zu Hause absolvieren und vermittelt Wissen und ganz praktische Handlungsmöglichkeiten: jalk.ch
  • Bleiben Sie entschlossen, das Gesetz verpflichtet Sie dazu. Wenn Sie trotz des gesetzlichen Verbots Alkohol an Minderjährige verkaufen, können Sie belangt werden, etwa mit dem Erlass persönlicher oder betrieblicher Auflagen oder mit dem Entzug der Bewilligung.

Information und Beratung

Für Jugendschutzmaterialien, Kurse für Ihr Verkaufspersonal oder eine individuelle Beratung steht Ihnen das Fachpersonal der Perspektive Thurgau gerne zur Verfügung,