WEGA-Festumzug 2026

Im Rahmen der WEGA 2026 findet wieder ein farbenfroher Festumzug mit Firmen, Gruppen und Vereinen statt, die die Region und/oder die WEGA repräsentieren. Ausserdem fahren historische sowie moderne Fahrzeuge aus Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und dem Sicherheitsbereich mit.

  • Sonntag, 27. September 2026, 10.30 bis 12.30 Uhr
  • Bahnhof-/Lagerstrasse, zwischen Luna-Park bis Gasthof Eisenbahn
  • Nach dem Umzug werden landw. Fahrzeuge beim WEGA-Bauernhof (P3), gewerbliche Fahrzeuge an der Freiestrasse (neben der TKB) und Fahrzeuge aus dem Sicherheitsbereich beim Thomas-Bornhauser-Schulzentrum (P7) ausgestellt.

Am WEGA-Umzug 2024 wirkten 38 Gruppen/Organisationen mit über 400 Teilnehmenden mit. Vertreten waren folgende Bereiche:

  • Gewerbe/Industrie
  • Landwirtschaft
  • Vereine/Sport/Brauchtum
  • Sicherheit

Jetzt als Mitwirkende für den WEGA-Festumzug 2026 anmelden

Interessierte Vereine, Firmen und Organisationen, die am WEGA-Festumzug 2026 mitwirken möchten, können sich bis am 31. März anmelden:

  • Sonntag, 27. September 2026, 10.30 bis 12.30 Uhr
  • Motto/Inhalt: Farbenfroher Umzug mit Firmen, Gruppen und Vereinen, die die Region und/oder die Vielfalt der WEGA repräsentieren. Ausserdem mit Fahrzeugen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Sicherheit.
  • Weitere Informationen: siehe im Aufklappfeld unten.
  • Fahrzeuge: Das Einholen von Bewilligungen beim Strassenverkehrsamt (mind. 4 Wochen vor dem Anlass) ist Sache der Teilnehmer. Weitere Infos siehe im Aufklappfeld unten.
  • Über die finale Zulassung entscheidet das OK.

Anmeldung WEGA-Festumzug 2026

Wir bestätigen, dass Ihre Daten nur für direkte Kontakt-Zwecke eingesetzt werden.
Beachten Sie zudem unsere Datenschutzerklärung.

Informationen für Mitwirkende


Bitte beachtet folgende Instruktionen:

  • Besammlung ist am Sonntag um 9.45 Uhr. Alle Personengruppen besammeln sich bei der Waschanlage neben dem Theaterhaus (im Plan blau markiert). Alle Fahrzeuge (gross und klein) beim Frigemo-Gelände (im Plan rot markiert). Zufahrt über die Weststrasse beim TKB-Betriebsgebäude (Hinweis: Die Lagerstrasse wird gesperrt sein). Rund um die Besammlungspunkte stehen keine Parkplätze für die Mitglieder der Teilnehmenden zur Verfügung, bitte reist am besten mit dem ÖV an!
  • Jeweils ein Chef der Gruppe soll sich danach beim Eingang Theaterhaus (Lagerstrasse 3) melden: dort gibt es die Gutscheine, Teilnehmer Nr. und weitere Weisungen für den Umzug.
  • Toiletten: Im Theaterhaus Thurgau sind WC’s vorhanden, die genutzt werden dürfen.
  • Fahrzeuge kolonnieren sich nach dem Umzug bitte auf der Freiestrasse auf (gelb markiert, entlang der TKB Gebäude) auf, landwirtschaftliche Gefährte beim WEGA-Bauernhof (grün markiert).
  • Als kleines Dankeschön sind alle Mitwirkenden nach dem Umzug zu einer Wurst und einem Getränk beim Thomas-Bornhauser-Schulhaus (im Plan violett markiert) eingeladen, landwirtschaftliche Gruppen im Landfrauenbeizli im WEGA-Bauernhof (bei der grünen Markierung). Die Gutscheine für eure Teilnehmer erhaltet Ihr am Besammlungsort.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen Give-aways nicht aus fahrenden Fahrzeugen ausgegeben werden.
  • Grosse Fahrzeuge müssen von 2 eigenen Helfern begleitet werden, die für die Sicherheit verantwortlich sind.
  • Die teilnehmenden Organisationen sind zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, die auch deren Umzugsteilnehmer umfasst. Dies gilt insbesondere auch für Personen auf der Ladebrücke. Am Umzug teilnehmende Motorfahrzeuge und Anhänger müssen grundsätzlich ein TG-Kontrollschild haben und über jenes auch eine Haftpflichtversicherung besitzen.
  • Das Einholen von Bewilligungen beim Strassenverkehrsamt ist Sache der Teilnehmer (Informationen siehe unten).

Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Verwendung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Fahrzeuge bei volkstümlichen Umzügen:

Folgende Grundsätze sind zu beachten (weitere Informationen im Merkblatt unten): Das Strassenverkehrsamt kann auf abgesperrten Umzugsrouten für Fasnachtswagen, welche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen werden, eine Sonderbewilligung erteilen. Mit dieser Bewilligung wird das Zugfahrzeug von der landwirtschaftlichen Verwendung oder bei gewerblichen Traktoren vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Die Bewilligung ist gültig für das Befahren der Umzugsroute sowie für die Hin- und Rückfahrt auf direktem Weg. Alle anderen Fahrten sind untersagt. Für Personen auf der Ladebrücke kann eine Bewilligung erteilt werden, sofern eine entsprechende Notwendigkeit besteht und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

Die Teilnehmer sind selbst für die Einholung folgender Spezial-Bewilligungen beim Strassenverkehrsamt Thurgau (bis 4 Wochen vor dem Umzug) verantwortlich:

  • Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot. ARV: Fahrtenschreiber muss bedient werden, idealerweise wird das Fahrzeug von einer Person (z.B. Mech) gesteuert, welche die 24 Stunden Ruhezeit einhalten kann.
  • Verwendung landwirtschaftlicher Fahrzeuge: Für nicht-landwirtschaftliche Fahrten am Sonntag (vom Wohnort zur WEGA und wieder heim)
  • Mitführen von Personen während des volkstümlichen Umzuges: Für Personen auf den Fahrzeugen (ausser Chauffeur). Personentransporte sind nur bewilligungsfähig, wenn die Stühle fest verankert sind und die Absturzsicherungen genügend hoch sind. Ausnahmebewilligung fuer volkstuemliche Umzuege.pdf

Hinweis: Der Umzug findet in einem abgesperrten Bereich (Lagerstrasse ab Theaterhaus bis Bahnhofstrasse TKB-Hauptsitz) statt.

Unterstützung für den WEGA-Festumzug: Sponsoring

Der Festumzug 2024 kam bombastisch an! Über 400 Personen wirkten mit, ca. 3'000 Zuschauer verfolgten das Geschehen.

Auch für den WEGA-Festumzug 2026 haben Sie die Möglichkeit, sich als Firma zu präsentieren. Folgende Gegenleistungen bieten wir Ihnen für Ihren Beitrag von CHF 250.-:

  • Namentliche Erwähnung auf der Unterseite zum Festumzug auf der Website www.wega.ch
  • Namentliche Erwähnung in einem Beitrag im Newsletter der WEGA an 5'000 Abonnenten
  • Namentliche Erwähnung und Verlinkung in einem Social Media Beitrag der WEGA (Instagram, Facebook und Linkedin)
  • Namentliche Erwähnung in der WEGA-Sonderbeilage der Thurgauer Zeitung
  • Erwähnung in der Lautsprecher-Durchsage während dem Umzug

Ab einem Betrag von 400.- erhalten Sie zusätzlich noch folgende Werbeleistungen:

  • Namentliche Erwähnung als Patronatsgeber des Festumzugs in 35'000 Flyern der WEGA
  • Namentliche Erwähnung als Patronatsgeber des Festumzugs im Veranstaltungs-Programm unter www.wega.ch
  • Namentliche Erwähnung als Patronatsgeber des Festumzugs im Veranstaltungsprogramm in der WEGA-Sonderbeilage der Thurgauer Zeitung
  • Falls gewünscht: Firmenbanner aufgehängt an der Strecke

Wir würden uns über eine Teilnahme Ihrer Firma mit einem Sponsoringbeitrag äusserst freuen. E-Mail an info@wega.ch genügt.

Auskünfte

Das OK des WEGA-Festumzugs erteilt gerne weitere Auskünfte:

  • Heinz Nater, OK-Präsident: 079 237 72 22, E-Mail heinz.nater@bluewin.ch
  • Hans Eschenmoser: eschenmoserhans@bluewin.ch
  • Daniel Engeli: daniel.engeli@weinfelden.ch
  • Valentin Hasler: valentin.hasler@weinfelden.ch
  • Stefan Trösch: stef.troesch@bluewin.ch
  • Turi Schallenberg: info@turischallenberg.ch
  • Gregor Wegmüller, WEGA: 0071 626 45 01, E-Mail wegmueller@wega.ch